Doch was bedeutet das? Wer ist betroffen und warum dieser Aufwand? Wir erklären es Ihnen!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft und verpflichtet zur barrierefreien Gestaltung vieler Webinhalte.
Was ändert sich ab Juni 2025?
Ab dem 28.Juni 2025 müssen viele Websites und digitale Anwendungen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden können. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt. Die Maßnahmen des BFSG sind umfangreich und sehen beispielsweise vor, dass Websites vollständig ohne Maus bedienbar sein müssen, alle Inhalte von einem Screenreader erfasst werden können und die Gestaltung Rücksicht auf Menschen mit Seheinschränkungen nimmt. Das BFSG dient sozusagen als Rollstuhlrampe des Internets und soll für mehr Inklusion und Gleichberechtigung im digitalen Raum sorgen.
Wer ist betroffen?
Das BFSG verpflichtet nicht nur öffentliche Institutionen, sondern alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden, mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz und einer Website, auf der eine entgeltliche Dienstleistung angeboten wird. Auch wenn Sie sich jetzt nicht angesprochen fühlen sollten, lohnt es sich dran zu bleiben.
Warum Barrierefreiheit jetzt angehen?
- Wettbewerbsvorteil sichern: Wer jetzt handelt, zeigt seinen Kunden und Partnern, dass er auf der Höhe der Zeit ist – und sticht Mitbewerber aus, die sich erst spät mit dem Thema befassen.
- Suchmaschinen lieben Barrierefreiheit: Google belohnt nutzerfreundliche und gut strukturierte Websites mit besseren Rankings. Barrierefreiheit 🫱🏻🫲🏼SEO!
- Bessere Nutzererfahrung für alle: Barrierefreie Websites sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen besser zu bedienen. Eine klare Struktur, kontrastreiche Farbgebung und intuitive Navigation kommt allen Nutzenden zu Gute.
- Früher anfangen, Zeit sparen: Barrierefreiheit ist kein simpler „Haken“, den Sie setzen. Sie erfordert eine durchdachte Strategie, technische Anpassungen und oft eine Neustrukturierung von Inhalten. Vermeiden Sie überstürzte Änderungen und starten Sie rechtzeitig.
- Rechtssicherheit gewährleisten: Nach Inkrafttreten des Gesetzes drohen Strafen und rechtliche Konsequenzen für nicht-barrierefreie Websites. Wer jetzt handelt, vermeidet spätere Sanktionen.
Wie wird Ihre Website barrierefrei?
- Analyse Ihrer Website: Wir prüfen den aktuellen Stand ihrer Website und welche Bereiche angepasst werden müssen.
- Barrierefreies Design: Wir sorgen dafür, dass Ihre Website nicht nur schick aussieht, sondern auch inklusiv ist.
- Technische Umsetzung: Wir kümmern uns um die Implementierung aller technischen Vorgaben – vom Alt-Text bis zum ARIA Label.
- Test und Optimierung: Wir testen Ihre Website umfangreich, um sicherzustellen, dass sie auch wirklich alle Anforderungen erfüll
Barrierefreiheit ist keine Option, sondern eine Chance
Das neue Gesetz mag der Anlass sein, aber Barrierefreiheit ist viel mehr als nur eine Pflicht. Sie öffnen Ihre digitale Tür für eine breitere Zielgruppe, verbessern Ihre Marke und heben sich von der Konkurrenz ab. Und ganz nebenbei zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen Verantwortung übernimmt – für alle Menschen.
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Jessica Lasch
Spezialistin für Barrierearmut im Digitalen Raum